Eine bestmögliche Förderung von Gründern ist ein Schwerpunkt der Arbeit der LfA Förderbank Bayern. Denn Gründer beleben unsere Wirtschaft, sind innovativ, fördern den Wettbewerb und schaffen neue Arbeitsplätze. Wer unternehmerische Verantwortung übernimmt, braucht neben einer guten Idee und Durchhaltevermögen auch eine Startfinanzierung.

Mit unserer Unterstützung können Gründer ihre Pläne umsetzen und ihren Betrieb von Anfang an auf eine solide finanzielle Grundlage stellen, die auch unvermutet auftretende Schwierigkeiten in der Anfangsphase beherrschbar macht. Neben Neugründungen fördern wir auch die Übernahme bestehender Betriebe sowie das Eingehen tätiger Beteiligungen.

Wir bieten, was Jungunternehmer beim Start in die berufliche Selbstständigkeit brauchen: umfassende Beratung sowie passgenaue Finanzierungsprodukte mit dem Start- und Universalkredit, ausgestattet mit attraktiven Zinssätzen und Tilgungsfreijahren sowie einem Tilgungszuschuss von 1 Prozent des Darlehensbetrags im Startkredit. Fehlen Kreditsicherheiten, können wir mit Risikoübernahmen helfen, um der Hausbank die Kreditzusage zu erleichtern. Falls es an Eigenkapital mangelt, stellen wir zudem in Zusammenarbeit mit der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH Beteiligungskapital zur Verfügung.

Durch die attraktive bayerische Mittelstandsfinanzierung über die LfA Förderbank Bayern können Gründer mit einem einzigen Förderprodukt eine Finanzierung der förderfähigen Investitionen von bis zu 100 Prozent erhalten.

Der maximale Kreditbetrag beim Startkredit beläuft sich auf 10 Millionen Euro. Bis zu einer Darlehenshöhe von 2 Millionen Euro kann die LfA bei Bedarf 70 Prozent des Kreditrisikos durch eine Haftungsfreistellung übernehmen. Flexible Darlehenslaufzeiten mit Zinsbindungen bis zu 15 Jahren sind möglich.

Neben Förderdarlehen gehören Risikoübernahmen zum Instrumentarium der bankmäßigen Wirtschaftsförderung der LfA Förderbank Bayern. Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen erschweren fehlende Sicherheiten oft die Kreditaufnahme. Viele Erfolg versprechende Vorhaben lassen sich nur finanzieren, wenn den Hausbanken der Betriebe ein Teil des Kreditrisikos abgenommen wird. Das gilt gerade für Gründungen, bei denen oftmals gar keine Sicherheiten vorhanden sind.

Bei Absicherungslücken bieten wir Risikoübernahmen in Form von Haftungsfreistellungen und Bürgschaften.

Haftungsfreistellungen öffnen für Unternehmen den Kreditzugang, indem wir die Hausbank von der Haftung für einen Großteil des Kreditrisikos freistellen. Dadurch können auch bei fehlenden Kreditsicherheiten Förderkredite vergeben werden. Haftungsfreistellungen können in Kombination mit den zinsgünstigen LfA-Darlehen beantragt werden. Das Genehmigungsverfahren ist unkompliziert und schnell. So übernehmen wir derzeit bei Risiken bis 500.000 Euro die Bewertung der Hausbanken und verzichten auf eine eigene.

Mit unseren Bürgschaften haften wir gegenüber der Hausbank mit dem vereinbarten Anteil von bis zu 90 Prozent für den tatsächlich eingetretenen Verlust, wenn ein Kredit nicht zurückgezahlt werden kann. Im Bürgschaftsgeschäft teilen wir uns die Aufgaben mit der Bürgschaftsbank Bayern, einer Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft. Die Bürgschaftsbank bearbeitet für die Wirtschaftsbereiche Handwerk, Handel, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau Bürgschaften mit einem Risiko von bis zu 1,25 Mio. Euro. Für alle darüber hinausgehenden Engagements sowie generell für die Wirtschaftsbereiche Dienstleistungen, mittelständische Industrie und Freie Berufe sind wir zuständig.

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* Gesamtzusagen Startkredit und Universalkredit im Jahr 2019: 429 Mio. EUR, davon 354 Mio. EUR für Aufnahme der Geschäftstätigkeit und 75 Mio. EUR für Existenzfestigung bis 5 Jahre nach Gründung.